Aktuelle Politik in Bund und Land
Pinneberg, 19.07.2023
Fragen aus der Bevölkerung
Migration und Asyl
Was sagt dieBasis zu der seit Jahren stattfindenden Massenzuwanderung nach Deutschland?
- Teilt dieBasis die Ansicht, dass es sich bei der Einreise Asylsuchender nach Deutschland über sichere Drittstaaten um einen Missbrauch des Asylgesetzes handelt?
- Ist dieBasis der Ansicht, dass die Zuwanderung nach Deutschland neu/anders geregelt werden sollte, und wenn ja, wie?
- Ab wann und unter welchen Voraussetzungen sollte jemand die deutsche Staatsbürgerschaft erhalten?
Zunächst muss festgestellt werden, dass der Kreisverband Pinneberg bisher keine Juristen als Mitglieder hat.
Wenn wir uns nun im Folgenden sehr darum bemühen, unseren Standpunkt möglichst rechtstreu darzulegen und zu begründen, sind wir doch höchstwahrscheinlich vor Fehleinschätzungen und Irrtümern nicht gefeit.
Zudem handelt es sich bei dem nachfolgend Vorgetragenen um eine Stellungnahme des Kreisverbands Pinneberg der Partei dieBasis, der nicht zwangsläufig in allen Einzelheiten die Meinung der Partei insgesamt wiedergibt. Dennoch glauben wir, dass unsere Darlegungen einem Konsens in unserer Partei sehr nahe kommen.
Zu Frage 1:
Wir teilen diese Ansicht nicht.
Zum einen lässt das Grundgesetz in Art. 16 a mit Abs. 5 ausdrücklich die Möglichkeit einer interstaatlichen erweiterten Regelung des Asylgesetzes zu. Voraussetzung hierfür ist, dass diese Staaten sich zur Beachtung des „Abkommens über die Rechtsstellung der Flüchtlinge“ verpflichtet haben sowie die „Konvention zum Schutze der Menschenrechte“ verlässlich anwenden.
Zum anderen hat Deutschland mit seinem Beitritt zur EU gewisse Souveränitätsrechte abgetreten und der EU-Verordnung Dublin-III zugestimmt. Artikel 17 der Dublin-Verordnung sieht ein „Selbsteintrittsrecht“ vor, wonach sich ein Dublin-Staat zu einem Asylverfahren für zuständig erklären kann, obwohl er an sich nicht zuständig wäre. Gegenwärtig wendet Deutschland dieses Kann-Recht sehr großzügig an.
Rein formalrechtlich gesehen handelt es sich nach unserem Verständnis „bei der Einreise Asylsuchender nach Deutschland über sichere Drittstaaten“ also nicht „um einen Mißbrauch des Asylgesetzes“.
Dennoch stellt die aktuelle Rechtspraxis aus unserer Sicht ein Problem dar, da sie der ungebremsten Einwanderung oder Migration unter dem Vorwand und daher ungerechtfertigten Schutzschirm des Asylrechts Tür und Tor öffnet.
Unter der gegenwärtigen politischen Farbenlehre geraten die beiden Rechtstatbestände der Migration, also Einwanderung (aus unterschiedlichsten Gründen) einerseits und Asyl (für eine sehr eng zu fassende Gruppe politisch Verfolgter) andererseits in ihrer Begrifflichkeit (politisch gewollt?) wild durcheinander. Zudem zeigt die Regierungskoalition aktuell wenig Neigung, die beiden Rechtstatbestände sauber und eindeutig voneinander zu trennen, so dass Asylsuche und Einwanderung (z. B. zur Verbesserung der eigenen Lebensperspektiven) mit dem übergeordneten Begriff der Migration faktisch in eins gesetzt sind.
Dies ist ein Zustand, der unserer Auffassung nach so bald wie möglich beendet werden muss.
Bleibt noch zu erwähnen, dass Zuwanderung aus Ländern, deren (z. B. streng religiös geprägte) Kultur sich von der deutschen grundlegend unterscheidet, zusätzliche Probleme schafft.
Abschließend noch eine Bemerkung aus aktuellem Anlass:
Laut einer Pressemitteilung vom 10.07.2023 machten Bürgermeister und Amtsträger der Kommunen bei einer Pressekonferenz deutlich, dass sie mit der Situation überlastet sind. Dies zeigt, dass eine Willkommenskultur ohne die Fähigkeit, Migranten und Asylsuchende zu integrieren, soziale Probleme schafft.
Zu Frage 2:
Dazu müssten allerdings einige Voraussetzungen erfüllt werden. Zum einen könnte Deutschland auf die großzügige Auslegungspraxis des „Selbsteintrittsrechts“ der Dublin-III-Verordnung verzichten. Dies schüfe Spielraum für eine Rückkehr zu einer souveränen Ausgestaltung und Anwendung des Asylrechts im ursprünglich und tatsächlich gemeinten Sinn des Grundgesetzes.
Zum anderen gäbe es den drastischen Schritt eines Austritts Deutschlands aus der EU mit der daraus folgenden Rückgewinnung der vollen Souveränität. Dies ist allerdings eine Entscheidung von enormer Tragweite mit kaum vorhersehbaren Folgewirkungen und daher lediglich als kühn zu Ende geführter Gedankengang zu verstehen.
Wie oben bereits ausgeführt, gilt es, die Rechtstatbestände Einwanderung und Asyl auseinanderzuhalten und Migration insgesamt zu steuern und zu begrenzen. Kein Land der Welt kann unbegrenzt Menschen anderer Länder aufnehmen. Hierbei orientiert sich dieBasis am bis dato geltenden Grundgesetz, wonach gemäß Art. 16 a, Abs. 1 „Politisch Verfolgte … Asylrecht [genießen]“.
Ganz anders verhält es sich mit der Migration im allgemeinen. Sie sollte sich vor allem nach den Bedürfnissen und Interessen unseres Landes richten und sollte kontingentiert und vor allem kontrolliert gesteuert werden. Hierbei könnten klassische „Einwanderungsstaaten“ wie etwa Australien oder Kanada als Vorbilder dienen.
Gleichzeitig halten wir es für ethisch fragwürdig, wenn Deutschland, wie jüngst wiederholt geschehen, sogenannte Fachkräfte aus Entwicklungsländern anwirbt, die dann dort fehlen, so dass es in diesen ohnehin geschwächten Ländern zu ernsthaften humanitären Problemen kommt.
Zu Frage 3:
Gegenwärtig gibt es eine Reihe von Voraussetzungen, die ein Einbürgerungsbewerber zu erfüllen hat. Diese Voraussetzungen erscheinen uns dann sinnvoll und wert, beibehalten zu werden, wenn sie nach dem Buchstaben des Gesetzes in engen Grenzen ausglegt und praktiziert werden, was zur Zeit häufig nicht immer der Fall ist.
Einige der Voraussetzungen zur Einbürgerung seien hier beispielhaft genannt (gemäß →integrationsbeauftragte.de):
Der Einbürgerungsbewerber
- kann den Lebensunterhalt für sich und seine unterhaltsberechtigten Familienangehörigen finanzieren – ohne Sozialhilfe oder Arbeitslosengeld II („Hartz IV“),
- bekennt sich zur freiheitlich- demokratischen Grundordnung der Bundesrepublik Deutschland (Kommentar: Dies darf kein bloßes Lippenbekenntnis sein. Es muss vielmehr verinnerlicht und täglich gelebte Praxis sein.),
- ordnet sich in die deutschen Lebensverhältnisse ein (Ergänzung nach →integrationsbeauftragte.de:) Das bedeutet, dass er das deutsche Recht befolgt und die Regeln der Rechts- und Gesellschaftsordnung in Deutschland nicht nur kennt, sondern auch akzeptiert. Wenn eine Person beispielsweise nach ausländischem Recht mit mehreren Personen gleichzeitig verheiratet ist [sogenannte Mehrehe], ist das nicht mit den deutschen Lebensverhältnissen vereinbar.),
- ist nicht wegen einer Straftat verurteilt.
Insgesamt aber soll sowohl über die bereits bestehenden Voraussetzungen als auch eventuell weitergehende Bestimmungen zur Einbürgerung in einer Demokratie weiterverhandelt, diskutiert und nach besseren Lösungen gesucht und darum gerungen werden. So, wie sich dieBasis von ihrem Selbstverständnis her dazu bekennt, dass Veränderungen hinsichtlich der Regeln des Zusammenlebens stets vom Volk bestätigt und gutgeheißen werden müssen.
Pinneberg, 10.07.2023
Landesparteitag 2023 in Rendsburg
Vom 08.-09.07.2023 trafen wir uns – inzwischen traditionsgemäß – im Bullentempel (Nordmarkhalle) in Rendsburg zu unserem ordentlichen Landesparteitag.
Auf dem Programm standen u. a. kleinere Satzungsänderungen, Nachwahlen in den Vorstand sowie sonstige Anträge an den Landesverband. Es wurde lebhaft über die geplante Teilnahme an den Wahlen zum EU-Parlament im Jahr 2024 debattiert und von den Aktivitäten der Kreise berichtet.
Pinneberg, 03.07.2023
Die Basisdemokratische Partei feiert ihr dreijähriges Bestehen
Pressemitteilung der Bundespartei
Drei Jahre nach ihrer Gründung behauptet sich die Basisdemokratische Partei Deutschland (kurz dieBasis) als fester Bestandteil der außerparlamentarischen Opposition. Entstanden aus einem Teil der Widerstandsbewegung gegen die unverhältnismäßigen Maßnahmen in der sogenannten „Corona-Pandemie“, hat sie sich zu einer Organisation entwickelt, die sich nicht nur für eine Erneuerung in Politik und Gesellschaft einsetzt, sondern auch eigene gesellschaftspolitische Konzepte vorlegt. Die basisdemokratische Entwicklung dieser Konzepte scheint das „Erfolgsrezept“ der Partei zu sein …
→Hier der Artikel auf der Webseite der Bundespartei dieBasis.
Pinneberg, 04.04.2023
Neue Doppelspitze auf Bundesparteitag
Vom 31. März 2023 bis zum 2. April 2023 fand in Braunschweig der 3. ordentliche Bundesparteitag der Basisdemokratischen Partei Deutschland (dieBasis) statt. Die bis zu 600 anwesenden Mitglieder wählten dabei einen neuen Bundesvorstand.
→Hier der Artikel auf der Webseite der Bundespartei dieBasis.
Pinneberg, 26.02.2023
„Clemens Arvay ist von uns gegangen.“
Mit nur 42 Jahren hat der Biologe und Autor zahlreicher Sachbücher seinem Leben ein Ende gesetzt.Dr. Andreas Sönnichsen widmet seinem „Freund“ einen bewegenden Nachruf auf der →Bundes-Webseite der Partei dieBasis.
Pinneberg, 25.02.2023
Frieden schaffen geht nur mit Diplomatie und ohne Waffenlieferungen!
DieBasis führt am 4. März 2023 einen bundesweiten Aktionstag zu derzeit wichtigen außen- und innenpolitischen Themen durch.
Bei dieser bundesweiten Aktion wollen wir die Menschen mit den politischen Inhalten ansprechen, die sie am meisten bewegen und sie dabei mit unseren grundlegenden Zielen und Forderungen vertraut machen.
Außenpolitischer Schwerpunkt soll sein: Frieden schaffen durch Verständigung und ohne Waffen!
→Dazu berichtet dieBasis auf ihrer Webseite.
→Auch der Basis-Kreisverband Pinneberg beteiligt sich an der Aktion.
Pinneberg, 11.02.2023
Waren es also doch die USA?
Der Enthüllungsjournalist Seymour Hersh sorgt mit seinen Recherchen erneut für helle Aufregung unter Transatlantikern. Eine seit Dezember 2021 geplante und vorbereitete Geheimoperation hatte die Aufgabe, die für Deutschland und Europa so wichtigen Nordstream-Pipelines auszuschalten. Auftraggeber und hochrangigster Mitarbeiter war kein Geringerer als der US-Präsident Joe Biden selbst.
„(…) dieBasis unterstützt alle Aufklärungsinitiativen, da der beispiellose Anschlag auf Nord Stream 1 und 2 einen direkten Angriff auf die Energieversorgung Deutschlands darstellt und als kriegerischer Akt gewertet werden kann.“
→Hier die Stellungnahme der Partei dieBasis im vollständigen Wortlaut
Berlin, 04.02.2023
„dieBasis zeigt Außenministerin Baerbock beim Internationalen Strafgerichtshof an
Pressemitteilung der Partei Basisdemokratische Partei Deutschland dieBasis
Die Partei dieBasis hat am 1.2.2023 eine Anzeige an den Internationalen Strafgerichtshof (1) in Den Haag (Niederlande) verfasst und versandt.
Darin beschuldigen wir die amtierende Außenministerin Annalena Baerbock eines Verbrechens der Aggression, weil sie mit ihrer getätigten Aussage „We are fighting a war against Russia“ – übersetzt: „Wir kämpfen einen Krieg gegen Russland“ – am 24. Januar 2023 (2) gegen internationales Recht verstoßen hat. (…)“
Pinneberg, 26.01.2023
Stellungnahme zu den aktuellen Entwicklungen im Ukraine-Konflikt
Gestern, am 25.01.2023 hat die Bundesregierung der Lieferung von 14 Leopard 2 Kampfpanzern zugestimmt. Damit ist Deutschland im Krieg der Ukraine gegen den russischen Einmarsch zur aktiven Konfliktpartei geworden. Dies ist jedenfalls die Sicht der Russischen Föderation, wie heute (26.01.2023) in den Zeitungen zu lesen ist.
DieBasis ist über diese Entwicklungen zutiefst besorgt, wie dies u. a. aus der →Pressemitteilung der Bundespartei hervorgeht.